Firmenbuchabfrage und weitere juristische Auskünfte

 

Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuellen eingetragenen Daten. Auf Verlangen können auch inzwischen gelöschte Daten ausgegeben werden (zurück nur bis zum Beginn der EDV-Umstellung).

Ist die Firmenbuchnummer nicht bekannt, kann sie über den Namen des Rechtsträgers (die so genannte Firma) gesucht werden oder über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt.

Als Suchbegriff kann für diesen Zweck auch die früher im Handels- oder Genossenschaftsregister verwendete HRA/HRB/GEN-Nummer herangezogen werden. Es kann auch herausgesucht werden, welche Rechtsträger in der letzten Zeit neu eingetragen, geändert oder gelöscht worden sind.

In das Firmenbuch kann jede/r Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

 

Einsichtnahme bei Gericht

 

Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern.

Eine Einsicht in die Urkundensammlung kann persönlich genommen werden. Zusätzlich hat jede/r die Möglichkeit, bei Gericht die benötigten Kopien anzufordern.

 

Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Zuständige Behörde ist das Landesgericht.

 

Landesgericht Feldkirch 

Schillerstraße 1
6800 Feldkirch 

Tel: +43/ 5522/ 302  

Fax: +43/ 5522/ 31779 

 

 

In die Urkundensammlung, die in keiner Datenbank gespeichert ist, kann nur bei dem Firmenbuchgericht eingesehen werden, das für die Führung der Firmenbucheinlage zuständig ist (das ist das Gericht des Sitzes der Firma, auch bei Zweigniederlassungen).

 

Einsicht bei NotarInnen

Jede/r NotarIn hat als GerichtskommissärIn Einsicht in das Hauptbuch zu gewähren, kann daher Firmenbuchauszüge beglaubigen und hat Anspruch auf Gebühren wie für vom Gericht hergestellte Firmenbuchauszüge.

 

Wer eine öffentliche Urkunde über den Stand des Firmenbuchs zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, braucht einen beglaubigten Firmenbuchauszug, der nur bei Gericht oder von NotarInnen ausgestellt werden kann.

 

Andere kostenlose, juristische Auskünfte erhalten sie an allen Bezirksgerichten jeweils Dienstag am Vormittag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr.

 

Um herauszufinden, welches Bezirksgericht örtlich zuständig ist, können sie nachfolgenden Link verwenden

 

http://www.justiz.gv.at/justiz/gerichte/adressen/index.html

 

beziehungsweise unter diesem Link eine entsprechende E-Mail Abfrage  schicken

http://www.justiz.gv.at/kontakte/index.php