Als (angehender) Kleinunternehmer hat man zu Beginn seiner Tätigkeiten einen großen Weg durch den Dschungel der Anlaufstellen vor sich, die dem Unternehmer gute Tipps und konkrete Kontakte herstellen können.
Wichtig für Unternehmer ist auch die Tatsache, dass vielen zu Beginn ihrer Karriere nicht bewusst ist, welch Möglichkeiten geboten werden, um (finanzielle) Förderungen für den Start des Unternehmens oder den schon laufenden Betrieb zu erhalten.
Ein wichtiges Programm für Unternehmer, welche erstmals den Schritt in die Selbständigkeit wagen (auch durch eine Betriebsübertragung) stellt das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) dar.
Hierbei gibt es für Neuunternehmer Befreiungen bei gewissen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Firmengründung stehen. Dies können beispielsweise Verwaltungsabgaben im Zuge der Gewerbeanmeldung sein oder Gerichtsgebühren für Eintragungen im Firmenbuch.
Wichtig in diesem Zusammenhang für die Erlangung einer Förderung aus dem Neugründungs-Förderungsgesetz ist eine Inanspruchnahme der Beratung durch eine gesetzliche Berufsvertretung (Wirtschaftskammer für Gewerbetreibende) vor der Setzung weiterer Schritte in Richtung der Gründung des Unternehmens. Man erhält im Zuge des Beratungsgespräches eine Bestätigung zu dem Formular für die Inanspruchnahme der Förderung nach dem NEUFÖG und kann dann in weiterer Folge bei allen weiteren Behörden dieses bestätigte Formular vorlegen, um die Befreiungen in Anspruch zu nehmen.
Eine Inanspruchnahme im Nachhinein ist nicht mehr möglich, wenn das Unternehmen schon gegründet und das Gewerbe angemeldet wurde !
Zudem bestehen viele Möglichkeiten Förderungen aus EU-, Bundes- oder Landes- Finanzmitteln zu erhalten.
Nachdem die Anzahl der Förderungsgeber sehr groß ist, ist es ratsam sich im Zuge einer Erstberatung bei der Wirtschaftskammer über die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen.
Gründer-Service Wirtschaftskammer
Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel.: +43/ 5522/ 305-457
Fax: +43/ 5522/ 305-108
E-Mail:
gruender.service@wkv.at
http://www.vlbg.wifi.at/gs/abgs.htm
Weitere Ansprechpartner können auch die Förderstellen in den einzelnen Landesregierungen darstellen
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
A-6901 Bregenz
Tel: +43/ 5574/ 511-26105
Fax: +43/ 5574/ 511-920095
E-Mail:
land@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/service/foerderungen/auflistungvonfoerderungen.htm
Auch das Arbeitsmarktservice bietet Fördermöglichkeiten für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen.
Arbeitsmarktservice Vorarlberg
Rheinstraße 32
A-6901 Bregenz
Tel.: +43/ 5574/ 691-0
Fax: +43/ 5574/ 691-4
E-Mail: ams.vorarlberg@800.ams.or.at
Auf Bundeseben bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) Fördermöglichkeiten für Jungunternehmer an.
Tel: +43/ 1/ 214 757 4
Fax: +43/ 1/
E-Mail:
Austria Wirtschaftsservice GmbH
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
A-1011 Wien
Tel.: +43/ 1/ 71100-0
Bürgerservice: +43/ 810 / 01 35 71
http://www.bmwa.gv.at/BMWA/default.htm