Als Unternehmer ist es vor allem zu Beginn der beruflichen Tätigkeiten sehr schwierig den Überblick über all die notwendigen Erledigungen im Hinblick auf den Beginn als Selbständiger zu bewahren. Man hat beispielsweise unter anderem auch viele Meldepflichten bei verschiedenen Institutionen, um einen korrekten Betrieb des Unternehmens zu gewährleisten.

 

Infolge der Vielzahl von Verpflichtungen eines Unternehmens soll hier nur ein besonders wichtiger Teil der Pflichten als Unternehmer und Arbeitgeber dargestellt werden.

 

Bei der Gewerbebehörde sind alle Maßnahmen anzumelden, bevor der Unternehmer seine gewerblichen Tätigkeiten ausüben darf. Er muss sozusagen erstmals klären, ob er das angestrebte Gewerbe mit den erlangten Ausbildungen und Schul-/ Berufskenntnissen oder absolvierten Fachprüfungen ausüben darf.

Zudem muss er bei der Gewerbebehörde abklären, ob der Standort (Produktionsstätte, etc) seiner gewerblichen Tätigkeit einer Genehmigungspflicht durch die Gewerbebehörde unterliegt.

 

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Landhaus
A-6901 Bregenz
Tel: +43/ 5574/ 511-0
Fax: +43/ 5574/ 511-920095
E-Mail:
land@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

 

Der Finanzbehörde gegenüber hat der Selbständige binnen einer bestimmten Frist seiner Meldpflicht nachzukommen, mit der Bekanntgabe, dass ab einem bestimmten Stichtag eine Tätigkeit als Gewerbetreibender ausgeübt werden soll und der Unternehmer somit auch unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig werden kann.

Abhängig von der Rechtform des Unternehmens gibt es auch Bestimmungen über die Art und Führung der Buchhaltung und Rechnungslegung.

 

Finanzlandesdirektion für Vorarlberg
Schillerstraße 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43/ 5522/ 3441-0

Fax: +43/ 5522 / 311 08

http://www.bmf.gv.at/service/behoerden/_start.htm

 

Zudem ist es von der Unternehmensform (Einzelunternehmer, Gesellschaft) abhängig, ob auch die Landesgerichte informiert werden müssen, dass ein Gewerbebetrieb errichtet wird.

Dies ist dann notwendig, wenn das Unternehmen im Firmenbuch (= früheres Handelsregister) eingetragen werden muss.

 

Landesgericht Feldkirch 

Schillerstzraße 1

A – 6800 Feldkirch

Tel: +43/ 5522/ 302

Fax: +43/ 5522/ 31 779

Gleichzeitig muss der Sozialversicherungsanstalt binnen einer festgelegten Frist eine Meldung über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit erstattet werden, da der Unternehmer ansonsten keinen Sozialversicherungsschutz genießt.

Werden zudem Arbeitnehmer beschäftigt, sind auch diese insbesondere zu versichern und der Versicherungsanstalt zu melden.

 

Gewerbliche Sozialversicherungsanstalt

Landesstelle Vorarlberg

Schloßgraben 14

A – 6801 Feldkirch

Tel :+43/ 5522-76642

Fax :+43/ 5522-76642-15

E-Mail :

Direktion: Direktion.Vorarlberg@sva.sozvers.at

Beitrag: Beitragswesen.Vorarlberg@sva.sozvers.at

Pension: Pension.Vorarlberg@sva.sozvers.at

Krankenversicherung: Krankenversicherung.Vorarlberg@sva.sozvers.at

 

Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Jahngasse 4

A-6850 Dornbirn
Tel: +43/ 5572/ 302-0

Fax: +43/ 5572/ 302-400

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@vgkk.sozvers.at

http://www.vgkk.at/vgkk/vgkk.nsf/?Open

 

 

 

Im vielen Fällen gibt es für Arbeitnehmer bestimmte Regelungen über die Mindesthöhe ihrer monatlichen Bezüge (Kollektivverträge). Dies sind verbindliche Vereinbarungen der Interessensvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über Regelungen der Arbeitszeiten, der Entlohnung von Überstunden und Festsetzung von Mindestentgelten, etc.

 

Wirtschaftskammer Vorarlberg:

Wichnergasse 9

A-6800 Feldkirch
Tel: +43/ 5522/ 305

Fax: +43/ 5522/ 305 - 100
E - Mail:
praesidium@wkv.at

http://wko.at/vlbg

 

Der Arbeitgeber muss für seine Arbeitnehmer unter Umständen auch medizinische Vorsorgemaßnahmen für einen nicht vorhersehbaren Unglücksfall treffen oder auch bei gefährlichen Arbeiten für den Dienstnehmer sonstige Schutzmaßnahmen treffen, damit dieser keinen Schaden erleidet.

 

Arbeitsinspektorat Vorarlberg

Rheinstraße 57

A - 6900 Bregenz

Tel: +43/ 5574/ 786 01-0
Fax: +43/ 5574/ 786 01-7
E-Mail: post.ai15@arbeitsinspektion.gv.at

http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Themen/Arbeitsrecht/Arbeitsinspektion/Standorte/default.htm

 

 

AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Aussenstelle Vorarlberg

Eisengasse 12

A – 6850 Dornbirn

Tel: +43/ 05572/ 26942

Fax: +43/ 5572/ 26942/ 85

E-Mail: AD@auva.sozvers.at

http://www.auva.sozvers.at

 

 

 

Viele Unternehmen möchten auch Lehrlinge aufnehmen und diese im Zuge der gewerblichen Tätigkeiten weiter ausbilden. Hierbei müssen Anträge gestellt werden und der Unternehmer bestimmte Prüfungen absolvieren, um die Lehrlinge ausbilden zu dürfen.

 

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Landhaus
A-6901 Bregenz
Tel: +43/ 5574/ 511-0
Fax: +43/ 5574/ 511-920095
E-Mail:
land@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

 

Unternehmen haften im Zuge der gewerblichen Tätigkeit ihren Kunden gegenüber für bestimmte, erbrachte Leitungen, wenn diese nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechen oder die erzeugten Produkte nicht bestimmte Eigenschaften erfüllen. Die hierfür notwenigen Mindesterfordernisse sind großteils durch Gesetze geregelt.

 

 

Als Arbeitnehmer hat man genauso wie der Dienstgeber viele Verpflichtungen aber auch entsprechende Berechtigungen. Es gibt für diese genauso entsprechende Anlaufstellen, die kompetent Auskunft geben können, damit die rechte der Dienstnehmer gewahrt bleiben.

Es sollen hierbei jedoch nur beispielhaft solche Einsichtungen angeführt werden.

 

 

Arbeiterkammer für Vorarlberg

Widnau 2-4

A - 6800 Feldkirch
Tel.: +43/ 5522/ 306-0
Fax: +43/ 5522/ 306-1001

E-Mail: feldkirch@ak-vorarlberg.at

http://www.ak-vorarlberg.at