Nach den einschlägigen EU-Verordnungen gilt im Bereich der Krankenversicherung das Beschäftigungslandprinzip, d.h. Versicherungspflicht besteht dort, wo die Beschäftigung ausgeübt wird. In Italien gilt ebenso wie in Österreich Sozialversicherungspflicht. Ansprechpartner ist die zuständige lokale Gesundheitseinheit - Azienda Sanitaria Locale - A.S.L.)
Auch im Bereich der Pensionsversicherung gilt das Beschäftigungslandprinzip.
Der staatliche italienische Sozialversicherungsträger ist das INPS - Istituto Nazionale della Previdenza Sociale.
Die in Österreich und Italien erworbenen Pensionsversicherungszeiten werden jeweils angerechnet; der Pensionsantrag ist in der Regel bei der zuständigen Behörde am Wohnsitz zu stellen.
Früher war die soziale Sicherheit durch die Systeme der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und des Gesundheitsdienstes garantiert.
Mittlerweile können die Bedürfnisse der älteren Generation fast nicht mehr bewältigt werden. Mit der Pflegeversicherung kommt eine fünfte tragende Säule hinzu, eine Garantie dafür, dass die Alltagsbedürfnisse nach Nahrungsaufnahme, allgemeiner Pflege und Mobilität im Alter oder im Notfall gedeckt sind und zwar auf angemessene und vor allem menschenwürdige Art und Weise, ganz unabhängig von der finanziellen Lage des betroffenen Menschen.
Auskünfte erteilen hierzu die
Piazza Dante 15
I-38100 Trento
Tel. +39/ 461 495111
E-Mail: uff.informazioni@provincia.tn.it
sowie
Ministero del Lavoro e della Previdenza
Sociale
Via Castelfidardo 43
I-00185 Roma
Tel.: + 39/ 6/ 46.83.25.24
Fax: + 39/ 6/ 481.97.27
http://www.quipo.it/orientanet/orientabiz/imprese/mlp/MLPS.HTML
Ministero della Sanita
Via dell'Industria 20
I-00144 Roma
Tel.: + 39/ 6/ 59.94
http://www.ministerosalute.it/index.jsp
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale
Provinciale Trento
Via Orfane 8
I-3810 Trento
Tel.: + 39/ 461/ 88.65.11
Fax: + 39/ 461/ 98.35.87