Die Führung des Handelsregisters ist mit 1996 von den Gerichtskanzleien auf die Handelskammern übergegangen. Das Register wird unter der Aufsicht eines vom Präsidenten des Landesgerichtes beauftragten Richters geführt.

Außer den vom Zivilgesetzbuch vorgesehenen Angaben scheinen im Handelsregister auch die im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten eingegebenen Daten (Lizenzen, Tätigkeiten, Berufsbefähigungen u. dgl.) auf.

Die Anmeldung gewisser Tätigkeiten setzt die Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis oder die Erfüllung spezifischer beruflicher Befähigungen voraus

Das Register ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden.

Die Eintragung bzw. Hinterlegung von Urkunden im Handelsregister hat verschiedene Rechtswirksamkeiten ( rechtsbegründend, rechtsbekundend, mit Öffentlichkeitscharakter ).

Falls die Tatbestände, deren Eintragung vom Gesetz vorgeschrieben ist, nicht eingetragen werden, können sie Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden.

Das Handelsregister umfasst zwei Sektionen

 

Ordentliche Sektion

Kapitalgesellschaften
Genossenschaften
Personengesellschaften
Einzelunternehmer, ausgenommen
Kleinunternehmer

 

Sondersektion

Kleinunternehmer
Bauern
einfache Gesellschaften
landwirtschaftliche Unternehmer
Handwerksbetriebe

Folgende Eintragungen werden durchgeführt:

- Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Firmen.

- Optische Archivierung der Akten und Möglichkeit der Akteneinsicht über Terminal auf dem gesamten Staatsgebiet.

- Annahme und optische Archivierung der hinterlegten Bilanzen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften - Möglichkeit der Einsicht auf dem gesamten Staatsgebiet.

- Nummerierung und Vidimierung der Geschäftsbücher.

- Registrierung von notariellen Kauf- und Pachtverträgen, von Quotenabtretungen und dgl..

- Ausgabe von Bestätigungen, Auszügen und Verzeichnissen.

 

Auskünfte hierzu erteilt die

 

Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Trient-Bozen

Perathonerstr. 8b/10
Tel: +39/ 471 945511

 Fax : +39/ 471 945620
E-Mail: info@hk-cciaa.bz.it

http://www.hk-cciaa.bz.it

 

 

 

Rechtsauskünfte

 

Zuständig sind die jeweiligen Gerichte, bei welchen Sie auch weitere juristische Auskünfte erhalten können.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die

 

Tribunale di Trento

Largo Pigarelli

I - 38100  TRENTO

Tel: +39/ 461 200220 oder +39/ 0461200219

Fax: +39/ 461.261433

E-Mail: info@tribunaleditrento.it

http://www.tribunaleditrento.it/

 

 

 

In Verwaltungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das

 

Tribunale Regionale di Giustizia amministrativa del Trentino-Alto Adige

Via Calepina 50

I – 38100 Trento

Tel: +39/ 461 273100

Fax: +39/ 461 980920/273120

http://www.regione.taa.it/giunta/tar_trento/tar_tn_pag_it.htm