Als (angehender) Kleinunternehmer hat man zu Beginn seiner Tätigkeiten einen großen Weg durch den Dschungel der Anlaufstellen vor sich, die dem Unternehmer gute Tipps und konkrete Kontakte herstellen können.

 

Wichtig für Unternehmer ist auch die Tatsache, dass vielen zu Beginn ihrer Karriere nicht bewusst ist, welch eine große Anzahl von Möglichkeiten geboten werden, um (finanzielle) Förderungen für den Start des Unternehmens oder den schon laufenden Betrieb zu erhalten.

 

Ein wichtiges Programm für Unternehmer, welche erstmals den Schritt in die Selbständigkeit wagen (auch durch eine Betriebsübertragung) stellt das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) dar.

Hierbei gibt es für Neuunternehmer Befreiungen bei gewissen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Firmengründung stehen. Dies können beispielsweise Verwaltungsabgaben im Zuge der Gewerbeanmeldung sein oder Gerichtsgebühren für Eintragungen im Firmenbuch.

Wichtig in diesem Zusammenhang für die Erlangung einer Förderung aus dem Neugründungs-Förderungsgesetz ist eine Inanspruchnahme der Beratung durch eine gesetzliche Berufsvertretung (Wirtschaftskammer für Gewerbetreibende) vor der Setzung weiterer Schritte in Richtung der Gründung des Unternehmens. Man erhält im Zuge des Beratungsgespräches eine Bestätigung zu dem Formular für die Inanspruchnahme der Förderung nach dem NEUFÖG und kann dann in weiterer Folge bei allen weiteren Behörden dieses bestätigte Formular vorlegen, um die Befreiungen in Anspruch zu nehmen.

Eine Inanspruchnahme im Nachhinein ist nicht mehr möglich, wenn das Unternehmen schon gegründet und das Gewerbe angemeldet wurde !

 

Zudem bestehen sehr viele Möglichkeiten Förderungen aus EU-, Bundes- oder Landes- Finanzmitteln zu erhalten.

 

Nachdem die Anzahl der Förderungsgeber sehr groß ist, ist es ratsam sich im Zuge einer Erstberatung bei der Wirtschaftskammer über die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen.

 

Gründer-Service Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel. +43/ 662-88 88-542
Fax +43/ 662-88 88-562

E-Mail: gs@sbg.wk.or.at
http://www.sbg.wk.or.at/bgs/main.htm

 

Weitere Ansprechpartner können auch die Förderstellen in den einzelnen Landesregierungen darstellen

 

Amt der Salzburger Landesregierung der Salzburger Landesregierung

Abteilung 15 Wirtschaft, Tourismus und Energie

Referat Wirtschafts- und Technologieförderung

Fanny-von-Lehnert-Straße 1

5020 Salzburg

Tel: +43/  662 8042-3803 (Förderungen allgemein)

Neugründungs- und Übernahmeförderung: 3787

Fax: +43/ 662 8042-3808

E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at

www.salzburg.gv.at

 

 

Auch das Arbeitsmarktservice bietet Fördermöglichkeiten für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen.

 

Arbeitsmarktservice Salzburg

Auerspergstraße 67a
A-5020 Salzburg
Tel: +43/ 662/ 88 83 / 0
Fax: +43/ 662/ 88 83 / 7090

E-Mail: ams.salzburg@500.ams.or.at

http://www.ams.or.at/sbg/

 

 

Auf Bundeseben bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) Fördermöglichkeiten für Jungunternehmer an.

 

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Gasometer A

Guglgasse 6

A – 1110 Wien

Tel: +43/ 1/ 501 75

Fax: +43/ 1/ 501 75/ 360

E-Mail: office@awsg.at

www.awsg.at

 

oder

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1

A-1011 Wien
Tel.: +43/ 1/ 71100-0

Bürgerservice: +43/ 810 / 01 35 71

Fax: ++43/ 1 / 710 85 73

E-Mail: infomaster@bmwa.gv.at

http://www.bmwa.gv.at/BMWA/default.htm