Führerscheinwesen in der Lombardei

 

Bei Wohnsitzverlegung nach Italien ist der österreichische Führerschein binnen eines Jahres nach Erteilung der „residenza“ beim zuständigen Straßenverkehrsamt in einen italienischen Führerschein umzuschreiben. Der österreichische Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde übermittelt. Ausgenommen von dieser Umschreibepflicht sind die von den österreichischen Behörden ausgestellten neuen EU-Führerscheine. Bei diesen EU-Führerscheinen ist lediglich die Einschreibung desselben bei dem für den Wohnort zuständigen „Ufficio della Motorizzazione Civile“ notwendig.

 

 

Auskünfte hierzu erteilt die

 

Provinz Lombardei

Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen

 

 


Neuerungen der Strassenverkehrsordnung

 

Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Der Grenzwert für Alkohol im Blut liegt bei 0,5 Gramm/Liter.

Seit 1.7.2003 gelten folgende Neuerungen in der italienischen Straßenverkehrsordnung:

 

- Geschwindigkeitslimits:
Bei Regen gilt ab automatisch auf Autobahnen ein Geschwindigkeitslimit von max. 110 km/h, auf sämtlichen anderen Überlandstrassen von 90 km/h.

 

- Licht:
Auf allen Überlandstrassen sowie Autobahnen ist nunmehr auch bei Tageslicht mit Abblendlicht zu fahren, im Ortsgebiet ist die Verwendung des Abblendlichts bei Tag den Fahrern freigestellt.

 

- Verhalten beim Verlassen des Fahrzeugs im Fall von Pannen, Unfällen etc.
Beim Verlassen eines Fahrzeugs in Folge von Unfällen, Pannen etc. sind von den aussteigenden Personen „Leuchteinrichtungen“ (z.B. Taschenlampe, Jacke mit fluoreszierenden Streifen o.ä.) zur Steigerung ihrer Sichtbarkeit mitzuführen.

 

Ummelden von Kraftfahrzeugen

 

Nur bei einer Wohnsitzverlegung nach Italien sind österreichische Kraftfahrzeuge bei der zuständigen „Motorizzazione civile“ umzumelden. Das österreichische Kennzeichen wird eingezogen und vernichtet. Die zuzulassenden Fahrzeuge müssen über einen den EU-Vorschriften entsprechenden Katalysator verfügen.

 

Auskünfte hierzu erteilt die

 

Provinz Lombardei

Kraftfahrzeugamt

 

 

 

 

Generell können Sie sich auch für Fragen zu diesen Themenbereichen an die

 

Provinz Lombardei

Abteilung Verkehrs- und Transportwesen
 

 

wenden.