Bei Wohnsitzverlegung nach Italien ist der österreichische Führerschein binnen eines Jahres nach Erteilung der „residenza“ beim zuständigen Straßenverkehrsamt in einen italienischen Führerschein umzuschreiben. Der österreichische Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde übermittelt. Ausgenommen von dieser Umschreibepflicht sind die von den österreichischen Behörden ausgestellten neuen EU-Führerscheine. Bei diesen EU-Führerscheinen ist lediglich die Einschreibung desselben bei dem für den Wohnort zuständigen „Ufficio della Motorizzazione Civile“ notwendig.
Auskünfte hierzu erteilt die
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Neuerungen der Strassenverkehrsordnung
Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Der Grenzwert für Alkohol im Blut liegt bei 0,5 Gramm/Liter.
Seit 1.7.2003 gelten folgende Neuerungen in der italienischen Straßenverkehrsordnung:
- Geschwindigkeitslimits:
Bei Regen gilt ab automatisch auf Autobahnen ein Geschwindigkeitslimit von max.
110 km/h, auf sämtlichen anderen Überlandstrassen von 90 km/h.
- Licht:
Auf allen Überlandstrassen sowie Autobahnen ist nunmehr auch bei Tageslicht mit
Abblendlicht zu fahren, im Ortsgebiet ist die Verwendung des Abblendlichts bei
Tag den Fahrern freigestellt.
- Verhalten beim Verlassen des
Fahrzeugs im Fall von Pannen, Unfällen etc.
Beim Verlassen eines Fahrzeugs in Folge von Unfällen, Pannen etc. sind von den
aussteigenden Personen „Leuchteinrichtungen“ (z.B. Taschenlampe, Jacke mit
fluoreszierenden Streifen o.ä.) zur Steigerung ihrer Sichtbarkeit mitzuführen.
Ummelden von Kraftfahrzeugen
Nur bei einer Wohnsitzverlegung nach Italien sind österreichische Kraftfahrzeuge bei der zuständigen „Motorizzazione civile“ umzumelden. Das österreichische Kennzeichen wird eingezogen und vernichtet. Die zuzulassenden Fahrzeuge müssen über einen den EU-Vorschriften entsprechenden Katalysator verfügen.
Auskünfte hierzu erteilt die
Provinz Lombardei
Kraftfahrzeugamt
Generell können Sie sich auch für Fragen zu diesen Themenbereichen an die
Provinz Lombardei
Abteilung Verkehrs- und
Transportwesen
wenden.